RECHTSANWÄLTIN
DR. JUR. STEPHANIE HERZOG
FACHANWÄLTIN FÜR ERBRECHT

Dr. Stephanie Herzog- geboren 1976, verheiratet, eine Tochter

- Partnerin der Anwaltskanzlei und Rechtsanwältin seit 2004

- Promotion zum Pflichtteilsentziehungsrecht 2002 in Köln

- Dozentin und Autorin auf dem Gebiet des Erbrechts (siehe „Vorträge" und „Veröffentlichungen")

- Schriftleiterin der „ErbR - Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis" seit Mai 2013

- Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses Erbrecht der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltvereins

- Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Erbrecht im Deutschen Anwaltverein

- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein